Bundestag verabschiedet Gesetz gegen "Killerspiele" Der Bundestag hat heute das Umstrittene Gesetz zum Verbot von „Killerspielen” verabschiedet. Dieses sieht nicht nur das Verbot von „Gewalt verherrlichenden Spielen und anderen Medien” vor, sondern zusätzlich noch das Verbot von „Gewallt beherrschten Titeln”, die „besonders realistische, grausame und reißerische Darstellungen selbstzweckhafter Gewalt beinhalten” vor. Außerdem muss die Alterskennzeichnung der USK mindestens 1200 Quadratmillimeter auf der Verpackung und 250 Quadratmillimeter auf dem „Trägermedium”, also der CD/DVD, groß sein.
Die CDU-Abgeordnete Antje Blumenthal meinte dazu „Damit machen wir Jugendschutz sichtbar”, die Opposition findet das Gesetz vor allem im Onlinebereich nicht ausreichend, da sich Kinder und Jugendliche laut FDP-Medienexperte Christoph Waitz Indizierte Spiele immer noch einfach so aus dem Internet herunterladen können. Die Linke will hingegen die Medienkompetenz bei Kindern und Eltern fördern. „Medienkompetenz ist die Schlüsselkategorie”, sagte Lothar Bisky. Der jugendpolitische Sprecher der Grünen-Fraktion, Kai Gehring, will darüber hinaus verschärfte Kontrollen im Handel sowie höhere Bußgelder bei Verstößen gegen das Gesetz. Das Problem an dem Gesetz ist die schwammige Formulierung, die noch von USK und Richtern mit Leben gefüllt werden muss. Allerdings ist schon jetzt klar, das Spiele, die das Siegel „keine Jugendfreigabe gemäß § 14 JuSchG” wie „Turok” oder „Rainbow Six: Vegas 2 (deutsche Version)” damit verboten werden. Der Bundesrat wird sich voraussichtlich Mitte Juni mit dem Gesetz befassen. Es braucht allerdings nicht die Zustimmung der Länderkammer.
Kommentare/Trackbacks lesen1) Schiemanskie schrieb am 09.5.2008 um 16:43 Uhr:
Und was wollense gegen Plattformen wie Steam/Gamesload machen? Hm???
Ich glaub nicht das die auf den Bundestag und deren Gesetze hören xD
mfg :D | 2) Max Maass schrieb am 09.5.2008 um 16:59 Uhr:
"da sich Kinder und Jugendliche laut FDP-Medienexperte Christoph Waitz Indizierte Spiele immer noch einfach so aus dem Internet herunterladen können."
Das meinte ich damit ^^ | 3) timscheu schrieb am 09.5.2008 um 17:34 Uhr:
Ich will mal sehen, wie die das hinbekommen wollen... | 4) Banzai schrieb am 09.5.2008 um 17:48 Uhr:
Ich glaube, dass das keinen interresieren wird. Was du nicht in D bekommst, kann es sich von irgendwo anders her downloaden.
Besonders die USK Logo Größe bringt absolut was.
Das ist doch jedem so egal, wenn ers spielen will, dann wird er es spielen, mit 1200 Quadratmillimeter Usk-Warnung oder nicht.
Als wären wir noch blöder...
| 5) Max Maass schrieb am 09.5.2008 um 18:51 Uhr:
Nya... Die schöne Spieleverpackung mit einem so großen Logo verschandeln... pfui.
Der nächste Schritt ist dann, dass die Gesamte Packung aus einem "Freigegeben ab 18 Jahren gemäß §1 des Spielerdiskriminierungsgesetzes"-Logo besteht...
Beim rauchen haben diese Warnhinweise auch nix gebracht... | 6) yomama schrieb am 09.5.2008 um 20:43 Uhr:
Ich denke dass das alles übertrieben ist.
würde man sich den arsch ausputzen, so würde der auch nicht so brennen
was ich versuche zu sagen ist: king louis weiß bescheid, er regiert über leben und waffeltoastes.
o schubiduuu ich wär so gern wie duhuhuhu schubidua!!!
vielen dank,
hochaltungsvoll Prof.dr.dr.med. von stinkenholzen | 7) Max Maass schrieb am 10.5.2008 um 11:59 Uhr:
"würde man sich den arsch ausputzen, so würde der auch nicht so brennen"
Ich nehme das jetzt einfach mal als etwas in der Art von "Blaa" an.
Falls du damit aber meinen solltest, dass uns das Gesetz, wenn es ineffektiv ist, nicht weiter stören muss, dann möchte ich dich auf diese Passage des Artikels aufmerksam machen:
"Das Problem an dem Gesetz ist die schwammige Formulierung, die noch von USK und Richtern mit Leben gefüllt werden muss. Allerdings ist schon jetzt klar, das Spiele, die das Siegel „keine Jugendfreigabe gemäß § 14 JuSchG” wie „Turok” oder „Rainbow Six: Vegas 2 (deutsche Version)” damit verboten werden."
Das bedeutet, dass WIR gewisse Spiele nicht mehr spielen dürfen und die Zeitschriften sie nicht mehr testen dürfen, selbst wenn wir 18 sind. Nur weil die Politiker wieder mehr ältere Wähler brauchen, die, verzeihung, aber: keine Ahnung von Computerspielen haben (Die mehrheit). Da ein nicht zu verachtender Teil der Computerspieler noch minderjährig ist, müssen sie von den Wählern keine großartigen Konsequenzen befürchten. Also kann es uns durchaus scheren, was da passiert. | 8) DJH schrieb am 10.5.2008 um 16:26 Uhr:
Mh... anstatt vllt einfach dafür zu sorgen, dass Minderjährige an Indizierte Spiele kommen... nicht mal das klappt ja hier in DE. Wie sie das neue Gesetz kontrollieren wollen, ist mir schleierhaft. Das läuft nach dem Motto: "Wir sind zu doof, die aktuelle Gesetzgebung durchzusetzen, also machen wir ein härteres Gesetz und bekommen auch noch Wählerstimmen". Jaja, Politiker eben... | 9) DJH schrieb am 10.5.2008 um 16:30 Uhr:
Hopsa, ein "nicht" vergessen ;-)
"anstatt vllt einfach dafür zu sorgen, dass Minderjährige _nicht_ an Indizierte Spiele kommen..." | 10) crypt schrieb am 14.5.2008 um 18:24 Uhr:
Frage: Hier ist immer von dem Wort "Verbot" die Rede. Ich habe die Diskussion leider nicht so genau mitverfolgen koennen und frage mich nun, ob die Titel in Zukunft ganz von Markt (in Deutschland) verbannt werden sollen, oder nur Indiziert werden sollen?
Denn Steam hat es ja schon einmal vorgemacht und ich denke das es moeglich sein wird in Zukunft deutsche Spieler von solchen Spielen auszuschliessen, da die Hoheit ueber das deutsche Internet ja leider beim Bund liegt und somit selbst Steam ja ein Betriebsverbot erlangen koennte wenn Valve sich nicht daran Halten. | 11) BPhoenix schrieb am 14.5.2008 um 21:35 Uhr:
Und wie sollte so ein Betriebsverbot aussehen? Die können ja schlecht denen etwas verbieten, wenn die Firma wo anders Sitz, man könnte allerhöchstens die Addresse zu Steam sperren, aber dazu gäbe es auch Abhilfe => Proxyserver
Wobei dann Steam natürlich bestimmt Einbussen hinnehmen müsste... | 12) Don schrieb am 16.6.2008 um 22:09 Uhr:
Die Spiele werden nicht Verboten, so weit ich es gelesen habe auf andere Seiten sondern die Indizierung soll leichter gemacht werden und ebenso das Jugendliche nicht an diese Spiele kommen soll durch das neue Gesetz verbessert werden. | 13) BPhoenix schrieb am 17.6.2008 um 13:20 Uhr:
Jedoch schliesst die Indizierung auch das Verbot der öffentlichen Zugänglichkeit und der Bewerbung dieser Spiele ein, oder?
Naja Steam würde trotzdem gegen beides verstossen, auch wenn es noch ab 18 legall wäre diese Spiele zu nutzen. | 14) Don schrieb am 17.6.2008 um 14:15 Uhr:
Das schon es darf nur noch unter dem Ladentisch verkauft werden. Aber Indizierung verbieten trotzdem nicht den Vertrieb. |
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