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PC-Abgabe nur für sieben Hersteller![]() ReTweet! Im letzten nexem-Artikel, „Kopierabgabe jetzt auch auf PCs“, ist leider ein schwerwiegender Fehler enthalten. Wie dem Autor in einer eMail mit beigefügtem Artikel auf it-business.de mitgeteilt wurde, gilt die neue Abgabe auf verkaufte Computer nur für sieben Hersteller. Dies sind die sieben Hersteller, welche Mitglieder des neu gegründeten Bundesverbands Computerhersteller (BCH) sind:
Der BITKOM hingegen, welcher mit dem Vertrag insgesamt betraut war, sprach sich gegen die hohe Pauschale aus. Berechnungen eines vom für Urheberrechtsabgaben zuständigen Arbeitskreis des BITKOM in Auftrag gegebenen Gutachtens ergaben eine angebrachte Höhe von 1 Euro. Dieser Vorschlag allerdings wurde von der Gegenseite, der Zentralstelle für private Überspielrechte (ZPÜ), abgelehnt. Erst hierauf haben sich sieben Hersteller, welche sich für den Vertragsabschluss einsetzten, zu einem eigenen Verband zusammengeschlossen. Dadurch wollten diese Hersteller zumindest für sich selbst Rechtssicherheit gegenüber schon seit langer Zeit laufender Streitigkeiten erhalten. Anmerkung des AutorsIch entschuldige mich hiermit für den von mir eingebrachten Fehler und danke dem Melder, anscheinend ein Mitarbeiter des PC-Handels One, für die Korrektur. ZusatzAus der eMail geht weiterhin hervor, dass die sieben Unternehmen den bereits von den BITKOM-Mitgliedern abgelehnten Vertrag trotzdem noch bei der BITKOM durchdrücken wollen. Außerdem habe die ZPÜ, durch den medialen Aufwind getrieben, angekündigt, „sich nun mit ‚anderen‘ Geräteherstellern (USB-Sticks; MP3 Player etc. etc.) einigen zu wollen“. Dadurch würde der Konsument noch stärker durch obligatorische Abgaben gegängelt und man könnte schon über einer Pauschalabgabe (Schätzungen sprechen von etwa 5€ im Mona) sein. Das Gesetz allerdings wäre weiterhin auf der Seite der Verwertungsrechteinhaber und der Konsument hätte letztlich keinen Vorteil. Quelle: it-business.de Kommentare/Trackbacks lesen
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