Lizenzwechsel der NetBSD Foundation

IT/Technik   Admin Dustin Steiner    01.7.2008, 18:10 Uhr  

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Die NetBSD Foundation hat beschlossen, den NetBSD-Code unter eine abgeänderte BSD-Lizenz zu stellen. Bisher wurde immer die originale BSD-Lizenz, die sogenannte Vier-Klausel-BSD-Lizenz, verwendet. Diese legt fest, dass bei Werbung für ein Produkt, das unter der BSD-Lizenz lizenziert ist, auf den ursprünglichen Entwickler verweisen muss. Schon 1999 strich die Universität Berkeley, von der die BSD-Lizenz stammt, diese Klausel.

In der Drei-Klausel-Fassung steht noch, dass es strickt untersagt ist, den Namen der Universität Berkley ohne Genehmigung für Werbezwecke zu verwenden. Die NetBSD Foundation hat nun eine Zwei-Klausel-Fassung vorgeschlagen, bei der auch dieser Teil fehlt. Sie enthält auch nur mehr die Vorschrift, das Copyright korrekt anzugeben, wenn der Code - egal ob kommerziell oder nichtkommerziell - verwendet wird.

Laut der NetBSD Foundation war die veraltete Lizenz immer der Grund, warum NetBSD-Produkte nicht gern in kommerziellen Produkten eingesetzt wurden.

Quelle: golem.de