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nexem. » InternetEILMELDUNG: Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung vom Bundesverfassungsgericht für nichtig erklärt![]() Soeben wurde bekannt, dass das umstrittene Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung in vollem Umfang für nichtig erklärt wurde. Nach Ansicht der Richter in Karlsruhe verstoße dies gegen das Grundgesetz und sei somit verfassungswidrig. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass das Gesetz nicht mit dem im Grundgesetz verankerten Fernmeldegeheimnis vereinbar sei. Dieses Urteil hat tiefgreifende Folgen für die Provider und den Gesetzgeber. So müssen die bisher gespeicherten Daten unverzüglich gelöscht werden und vom Gesetzgeber ein neues Gesetz erarbeitet werden. Bereits im Vorfeld hatte das Bundesverfassungsgericht die Nutzung der Daten auf schwere Straftaten eingeschränkt. Bereits am 15. Dezember fand in diesem Zusammenhang eine mündliche Anhörung statt, die einem Teil der ca. 35.000 Bürgern, welche Beschwerde gegen das Gesetz einreichten, die Gelegenheit gab, dazu Stellung zu nehmen. Gegen die Vorratsdatenspeicherung hatte sich innerhalb der Netzgemeinde eine breite Bewegung gegen das umstrittene Gesetz gebildet. Dieses Urteil ist für derartige Initiativen ein großer Erfolg. Hatten viele Aktive zum Schluss doch daran gezweifelt, dass das Gesetz vollständig gekippt wird. Kartellbeschwerden gegen ebays Paypal-Zwang![]() Das Kartellamt untersucht ebays Paypal-Zwang, nachdem es mehrere Beschwerden gab. Nutzern seinen gezwungen einen weiteren Dienst in Anspruch zu nehmen und zusätzliche Gebühren zu zahlen. eBay erhofft sich aus dem Verfahren jedoch eine Bestätigung der Rechtsmäßigkeit. Man wolle den Behörden die Vorzüge der verpflichtenden Paypal-Nutzung erläutern. eBay-Verkauf für viele nur noch mit Paypal![]() eBay dürfte in Zukunft viele Neukunden im Verkäufer-Sektor verlieren, denn es wird ab dem 25. Februar eine Regelung eingeführt, wonach Verkäufer mit weniger als 50 Bewertungspunkten zwingend ein Paypal-Konto zur Bezahlung angeben müssen. Dies wird damit begründet, dass Käufer somit mehr Sicherheit beim Kauf hätten. Warum die Benutzer dies nicht selbst entscheiden können, erklärt das Unternehmen in seiner Nachricht vom 1. Februar nicht. Wahrscheinlicher ist, dass man der zu eBay gehörigen Firma Paypal unter die Arme greifen und neue Kunden heranschaffen möchte. Sollte die Zahlungsvariante dann auch tatäschlich genutzt werden, hätte die eBay-Tochter zusätzliche Einnahmen in Höhe von 1,9% des Verkaufswerts. eBay versucht diese Tatsachen über halbstarke Klauseln zu überdecken, dass der Verkäufer auch in besonderem Maße von der neuen Regelung profitiere. Auch hier stellt sich wieder die Frage, warum Verkäufer nicht selbst entscheiden sollen, ob sie Angst davor haben, dass ein „ein Käufer eine Zahlung zurückruft“. Frankreich will sog. "Google-Steuer" einführen![]() Frankreich denkt darüber nach eine zusätzliche Besteuerung von Online-Werbung einzuführen. Diese neue Steuer wird, weil Google einen großen Bestandteil des Online-Werbemarktes ausmacht, auch „Google-Steuer“ genannt. Dabei wird über einen Steuersatz zwischen 1 und 2 Prozent nachgedacht, was zu Steuereinnahmen von 50 Millionen Euro führen solle. Begründet wird der Ansatz damit, dass man „grenzenlosen Bereicherung ohne Gegenentschädigung“ entgegentreten wolle. Anschlussinhaberin haftet auch für Verstöße AndererIn Köln wurde die Mutter einer vierköpfigen Familie dazu verurteilt, 2.380 Euro Abmahnkosten zahlen, weil über ihren Anschluss urheber- und verwertungsrechtlich geschützte Musikstücke verteilt wurden. Die Mutter betonte zu ihrer Verteidigung, dass neben ihr auch ihre beiden Söhne sowie ihr Ehemann den Anschluss nutzen konnten. Das OLG Köln verweist in seiner Urteilsbegründung darauf, dass die Frau nicht dazu beigetragen habe, einen schuldigen innerhalb ihrer eigenen Familie zu finden. Von Juristen wird die Haltung der Angeklagten hierbei mit dem ihr zustehenden Zeugnisverweigerungsrecht begründet. 1&1 kämpft mit DNS- und VoIP-Ausfall![]() Bereits gestern konnten viele 1&1-Kunden keine Verbindung zu den VoIP-Servern aufbauen. Offenbar sind die Probleme aber noch nicht behoben. Zum aktuellen Zeitpunkt gibt es offensichtlich Probleme mit den DNS-Servern bei United Internet, so dass vielfach 1&1, GMX, Web.de usw. nicht erreichbar sind, womit auch eine Anmeldung bei den SIP-Servern für VoIP fehlschlägt. Für viele Kunden sind auch sämtliche bei 1&1 gehosteten Domains, sowie E-Mail-Server von 1&1/GMX etc. nicht erreichbar. Eine kurze Stellungnahme über Twitter besagt lapidar "Bei QSC ist ein Nameserver ausgefallen - mit Auswirkungen auf #1und1 Nutzer, die über diesen Partner geschaltet sind.“. Abhilfe schafft momentan für betroffene DSL-Kunden, alternative Nameserver, wie z.B. den von Google (IP: 8.8.8.8) in den Netzwerkeinstellungen einzurichten. Nach einer Meldung von Golem seien DDoS-Angriffe auf die DNS-Infrastruktur der United-Internet-Tochter InternetX für den aktuellen Ausfall verantwortlich. Berlin verpasst ZukunftschanceDie Stadt Berlin hat es verpasst, einen Schritt in die Zukunft zu gehen und gegenüber Städten wie Singapur nachzuziehen. Berlin hatte lange angekündigt, ein freies WLAN-Netz in seiner Stadt einführen zu wollen, ist jetzt allerdings an einem „gemeinsame[n] Konzept“ gescheitert. Der Verwaltung für Stadtentwicklung sei es nicht möglich gewesen, „die Standorte für die rund 5.000 notwendigen Funksender zu benennen“, da Ampeln und viele Straßenlaternen nicht für die Installation von WLAN-Sendern geeignet seien. Während Berlin an einem freien WLAN-Netz scheitert, plant Singapur indes bereits die nächste Stufe. Bis 2015 soll dort jeder Haushalt einen Glasfaser-Anschluss erhalten. Singapur geht damit auf die wachsenden technologischen Interessen ein, die für rohstoffarme Länder auf dem Arbeitsmarkt immer wichtiger werden. Bono von U2 gegen FilesharingBono Vox, der Sänger der Band U2, hat sich für eine stärkere Verfolgung von illegaler Verbreitung von Musikstücken ausgesprochen. Er argumentiert, dass durch Filesharing die Reichen noch reicher würden und die kleinen Bands ärmer, da diese im Gegensatz zu großen Bands keine Merchandising-Produkte absetzen könnten. Bono plädiert dabei direkt dafür, die Provider miteinzubeziehen. Ein Eingriff durch die Provider ist nach aktuellen Modellen auf zwei Varianten möglich: Entweder werden alle gesendeten Pakete analysiert, was sich dann Deep Package Inspection nennt, oder aber die Provider sperren - gemäß dem Loi Hadopi, das kürzlich in Frankreich verabschiedet wurde - den Internetzugang nach mehreren Filesharing-Vorgängen. Für seine Aussagen erhielt Bono harsche Kritik von Cory Doctorow. Der Blogger, Journalist und Science-Fiction Autor hat schon mehrere Bücher unter Creative Commons veröffentlicht und setzt sich für eine Liberalisierung des Copyrights ein. Er ist der Auffassung dass dieses nur den Handel, jedoch nicht die kostenlose Verbreitung einschließen sollte. Eine Sperrung von Internetzugängen hält er für unverhältnismäßig, da das Internet inzwischen das gesamte Leben umfasse. |