Vereinigtes Königreich: Verurteilung wegen verschlüsselter FestplatteIm Vereinigten Königreich sind zwei Personen verurteilt worden, weil sie die Passwörter ihrer verschlüsselten Festplatten nicht herausgeben wollten. Insgesamt waren im letzten Jahr 15 Straftäter von Passwort-Forderungen betroffen, von denen elf ihre Passwörter nicht nennen wollten. Von diesen elf Personen wiederum wurden sieben angeklagt und zwei verurteilt. Seit 2007 ist es den Strafermittlern im Vereinigten Königreich möglich, die Herausgabe von Passwörtern zu erzwingen. Dies geschieht auf Basis des „Regulation of Investigatory Powers Act” von 2000, welchem nachträglich ein dritter Teil („Investigation of electronic data protected by encryption etc.”) hinzugefügt wurde, von welchem ein Abschnitt - nämlich Abschnitt 49 - die Ermittlung von verschlüsselten Daten behandelt. Die Vorgaben, bevor dieses Gesetz ausgespielt werden darf, sind mit denen bei hierzulande stark kritisierten Gesetzen zu vergleichen: (2) Wenn irgendeine Person mit den ausreichenden Befugnissen unter Schedule 2 vernünftig begründbar glaubt—
(a) dass der Schlüssel zu den geschützten Informationen im Besitz irgendeiner Person ist
(b) dass der Einsatz eines Aufdeckungsverlangens hinsichtlich der geschützten Informationen
(i) durch Gründe in Unterabschnitt (3) notwendig ist, oder
(ii) zum Schutz der effektiven und normalen Ausübung durch irgendeine Behörde oder von jeglicher gestzlicher Macht oder gesetzlichen Pflichten notwendig ist
(c) dass der Einsatz von solch einem Verlangen verhältnismäßig zu dem ist, was zu ermitteln versucht wird, und
(d) dass es nicht vernünftig praktikabel für die Person mit ausreichenden Befugnissen ist, den Besitz der geschützten Daten in einer verständlichen Form zu erlangen, ohne diese Befugnisse zu nutzen
kann die Person mit dieser Befugnis, durch einen Hinweis an die Person, von der sie glaubt, dass diese den Schlüssel besitzt, ein Aufdekungsverlangen hinsichtlich der geschützten Informationen auferlegen.
Übersetzung von Abschnitt 49 des Regulation of Investigatory Powers Act 2000 durch nexem.info
Sind die obigen Forderungen erfüllt, kann dieses Gesetz praktisch immer angewandt werden, denn es heißt in Satz 3: (3) Ein Aufdeckungsverlangen hinsichtlich jeglicher geschützter Informationen wird durch folgende Gründe notwendig: wenn es notwendig ist—
(a) im Interesse der nationalen Sicherheit
(b) zum Verhindern oder Ermitteln von Verbrechen; oder
(c) im Interesse des wirtschaftlichen Wohls des Vereinigten Königreichs
Übersetzung von Abschnitt 49 des Regulation of Investigatory Powers Act 2000 durch nexem.info
Wer sich der Herausgabe seines Passwortes widersetzt, kann nach Abschnitt 53 zu einer Haftstrafe von bis zu zwei Jahren und / oder einer Geldstrafe verurteilt werden. Wird im Sinne der nationalen Sicherheit ermittelt, kann die Haftstrafe - nach Angaben der britischen Zeitung The Register - auf bis zu fünf Jahre ansteigen.
Kommentare/Trackbacks lesen1) Xeco schrieb am 13.8.2009 um 10:30 Uhr:
tja, und wenn man das Passwort wirklich nicht mehr weiß und einem nicht geglaubt wird? irre... | 2) Matthias Schleusener schrieb am 14.8.2009 um 01:56 Uhr:
Ach ja...
Good old England...
Typisch Großbritannien...
Die kommen ja gern auf solche Ideen...
Ist denn da etwas nach Deutschland geschwappt? | 3) skoch schrieb am 14.8.2009 um 11:33 Uhr:
Ich hoffe doch nicht. Also irgendwann 2009 habe ich bei Udo Vetter noch gelesen, dass Polizisten gerne versuchen würden, den Angeklagten anzufehlen, dass er doch den Key rausgeben solle, weil sie es sonst so schwer hätten. Oder er könne ihn doch rausgeben, wenn er nichts zu verbergen habe. etc...
Von Anklagen habe ich bei ihm noch nie etwas gelesen :) |
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