Online-Durchsuchung in Bayern![]() Am kommenden Donnerstag entscheidet der CSU-dominierte Bayerische Landtag über die Online-Durchsuchung mit sofortiger Wirkung in Bayern - und geht dabei erheblich weiter als Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble für den Bund je gedacht hätte. Zusätzlich zum heimlichen Zugriff auf private Computer über das Internet soll es der bayrischen Polizei erlaubt sein, heimlich und unbemerkt in die Wohnung Verdächtiger einzusteigen, um dort den „Bayern-Trojaner” zu installieren. Außerdem soll der Trojaner nicht nur bei Gefahr von internationalen Terrorismus eingesetzt werden, sondern kann bei jeder dringenden Gefahr für den Staat sowie Freiheit, Leib und Leben von Personen legitimiert werden. Einmal im Einsatz dürfen Ermittler nicht nur Daten auf dem Computer über das Internet durchsuchen oder kopieren, sondern bekommen auch die Erlaubnis dort Dateien zu verändern oder zu löschen, wenn dadurch eine Gefahr abgewehrt werden kann. Wie hier die Beweislage nach einer Onlinedurchsuchung gerechtfertigt wird, wird sich noch zeigen müssen. Auch der bayrische Verfassungsschutz soll ab Donnerstag neue Befugnisse bekommen: Er darf dann auch eingreifen, wenn eine Gefahr für „überragend wichtige” Rechtsgüter eintritt. Obwohl dieser Bereich eigentlich der Polizei zufallen müsste, räumt die Landesregierung Bayern ein, müsste auch der Verfassungsschutz selbst ermitteln können. Dort kämen des Öfteren Informationen von ausländischen Geheimdiensten, die der Polizei aus Gründen des Quellenschutzes nicht genannt werden dürfen. Am kommenden Freitag will die CSU zudem dafür eintreten, die Online-Durchsuchung bundesweit auch in der Strafprozessordnung einzuführen. Dadurch könnte die Ermittlungsmethode auch bei Raub, Mord oder Kinderpornographie Verwendung finden. Weshalb hier keine öffentliche Hausdurchsuchung mit möglicher Beschlagnahmung der Rechner ausreichen soll, liegen keine Informationen vor. Quelle: taz.de Kommentare/Trackbacks lesenKommentar schreiben |
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