Neuer Gesetzesentwurf zur Verschärfung im Sexualstrafrecht Heimlich, still und leise kommt immer näher die Verabschiedung eines neuen Gesetzesentwurfes, welches das Sexualstrafrecht soweit verschärft, dass sicherlich alle Leser dieses Artikels zu Sexualstraftätern machen würde. Folgende Punkte beziehen sich einerseits auf die europäischen Rahmenrichtlinien, aber auch direkt auf den eigentlich deutschen Gesetzesentwurf: ** Mindeststrafe für alles, was unter die Sexualstrafgesetzgebung fällt, wird 4 Jahre Gefängnis sein. - Ab dann sind im Sinne der Sexualstrafgesetzgebung alle Personen bis 18 Jahre „Kinder“. Eine Unterscheidung von Kindern (bis 14 Jahre) und Jugendlichen (15 bis 18 Jahre) gibt es nicht mehr.
- Da in der Sexualstrafgesetzgebung definiert ist, dass „Kinder“ nicht in der Lage sind, ihre Zustimmung zu sexuellen Handlungen (im weitesten Sinne) zu geben – denn sie wissen ja nicht, zu was sie da eventuell zustimmen -, gilt jede sexuelle Handlung (im weitesten Sinne), auch dann, wenn der „Täter“ selbst ein „Kind“ ist, als „Kinderschändung“, oder im offiziellen Strafgebrauch als `sexueller Übergriff gegen Kinder`.
- Praktisch jeglicher Sex von Personen unter 18 Jahren wird ein schweres Verbrechen sein - zumindest für eine der beiden involvierten Personen, meistens für beide (Mindeststrafe 4 Jahre). Dabei ist unter Sex schon jegliches „Doktor-Spiel“ zu verstehen.
- Kinder und Jugendliche werden genauso bestraft wie Erwachsene.
- Jegliche Darstellung in Bild, Foto, Video, Zeichnung oder Kunstwerk von Personen unter 18 Jahren – nackt, wenig bekleidet, mit der Schamgegend sichtbar, in „aufreizender“ Pose, ja sogar bekleidet, wird zum schweren Verbrechen – für jeden, der es herstellt, besitzt, anderen zeigt, zur Verfügung stellt usw. (Mindeststrafe 4 Jahre)
- Das alles gilt auch, wenn eine Person beteiligt ist bzw. abgebildet ist, die zwar schon über 18 ist, aber von irgendjemand für jünger als 18 gehalten werden kann (4 Jahre Mindeststrafe).
(Diese Aufzählung der Gesetzespunkte stammt von dieser Seite.)
Außerdem soll es, wie schon in Großbritannien, ein Register mit allen „Kinderschändern” geben, welches öffentlich zugänglich ist und Dinge wie Namen, Adresse und sogar einem Bild beinhaltet. Personen, die sich in diesem Register befinden, haben es außerdem sehr schwer eine Arbeit (oder gegebenenfalls eine Schule) zu finden. Dieser neue Gesetzesentwurf ist ein Skandal. Theoretisch würde das bedeuten, dass selbst das Zeigen von privaten Kinderfotos eine Straftat ist. Selbst Kinder, die untereinander „Doktor spielen”, könnten somit als „Kinderschänder” gelten und in das genannte Register eingetragen werden. Weitere Informationen können hier gefunden werden.
Kommentare/Trackbacks lesen1) Geko schrieb am 15.8.2007 um 19:47 Uhr:
Ähm was? 17 jährige Menschen dürfen kein Petting mehr haben? Toll, ganz toll. Das wird Sexualstraftäter ganz bestimmt davon abhalten 5 Jährige Mädchen zu vergewaltigen. Ganz sicher! | 2) Christian Blechert schrieb am 15.8.2007 um 19:56 Uhr:
Also bis zu einem bestimmten Punkt kann ich ja den Gesetzentwurf verstehen, aber das ist doch ein bisschen happig.
Ich bin 17 Jahre alt und kann nicht selber entscheiden, ob ich mit jemanden "Doktor spielen" kann?
Bei 12 bis 15 Jährigen ist das ja noch zu verstehen, aber das ist doch ein bisschen zu viel. | 3) Brati schrieb am 15.8.2007 um 20:49 Uhr:
Das ist ja mal wieder ein feiner Plan, den sich die Regierung da ausgedacht hat. Dem unwissenden Volk kann man dieses Thema direkt mit dem Titel "Gegen sexuellen Missbrauch" vorwerfen und die wenigsten werden wissen, dass dahinter noch viel mehr (Sinnloses) steckt.
Wer sagt denn, wie alt eine Frau aussieht? Werden Asiatinnen für jünger befunden, weil sie kleiner sind und, wie ich finde, weiblichere jugendlichere Züge haben?
Toll finde ich ja auch, dass ich intellektuell auf eine Ebene mit 5-Jährigen gesetzt werden soll. Sollte man nicht vielleicht auch noch die Nicht-Geschäftsfähigkeit bis zum vollendeten 18. Lebensjahr ausweiten? Wenn ich jetzt in ein Geschäft ginge und mir einen Filme ab 16 kaufen würde, in dem zwei Menschen sich in einer Liebesszene zärtlich berühren, was wäre dann? Dann wären zwar zwei 18-Jährige am Geschehen beteiligt, doch worauf ich hinaus will: Kann ich mit meinen 16 Jahren denn überhaupt schon entscheiden, ob ich so etwas sehen will, wenn ich auch nicht weiß, ob ich Sex / Petting o.Ä. will?
Ich weiß nicht, ob dies erlaubt ist. Falls nicht, dann löscht diesen Teil bitte wieder. Ich habe in meinem Blog einen kurzen Artikel über dieses Thema verfasst:
http://blog.brati-network.de/blog-eintrag/Kinderpornographi e-Gesetz--77.html | 4) Brati-Blog schrieb am 15.8.2007 um 22:33 Uhr:
Kinderpornographie-Gesetz Ich wusste doch, dass hinter den Fassaden etwas anderes laufen muss.
Wie ich soeben gelesen habe - wurde durch einen Bekannten darauf hingewiesen - plant die Regierung ein [strong]sehr[/strong] sinnloses Gesetz gegen [em]Kinderpornographie[/em].
Bevor man ... | 5) Christian Blechert schrieb am 16.8.2007 um 11:39 Uhr:
Hm...
Trackbacks scheinen zu funktionieren.
Glückwunsch. :) | 6) djh schrieb am 17.8.2007 um 18:17 Uhr:
"... Nicht-Geschäftsfähigkeit bis zum vollendeten 18. Lebensjahr ausweiten? "
Das ist es bereits ;-) unter 18 kannst du (theoretisch) alleine keine Geschäfte abschließen, nur mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten. (Gut, es gibt zwar den "Taschengeldparagraphen" aber trotzdem...)
An sich ist das ganze "ab 18"-getrenne ziemlich sinnlos. Nehmen wir mal einen ganz normalen Hauptschüler, der macht seinen Quali mit 15. Dann macht er eine Berufsausbildung, durchaus muss er ab da auf eigenen Beinen stehen. Er zahlt zwar Steuern, aber darf nicht wählen und nun scheinbar auch keinen Sex haben. Irgendwie fehlts da... *Wahlrecht mit 16 + Familienwahlrecht will*
Grausam... ich muss mir mal den Entwurfstext durchlesen, würd mich dann doch interessieren, inwieweit wir hier genau Verhältnisse bekommen, wie man sie nur aus bestimmten Ländern kennt.
(Abgesehen davon wäre ein solches öffentliches Register klar Verfassungswidrig.) | 7) djh schrieb am 11.12.2007 um 20:52 Uhr:
Habe gerade gelesen, dass der Entwurf "verschoben" wurde, also nachgebessert werden soll. Die dritte Lesung, die für Donnerstag geplant war, wurde abgesetzt. Während die Opposition die Verschiebung begrüßt hat, scheint die SPD weiterhin am Entwurf festzuhalten und spricht nur von der "Klärung einer Detailfrage".
Hier der Link zur "Konkurrenz" (tagesschau.de ^^): http://www.tagesschau.de/inland/sexualstrafrecht2.html | 8) sg schrieb am 11.11.2009 um 02:51 Uhr:
... aber in den Medien überall aufreizende, sexualisierte Bildchen zeigen. Und da sollen pubertierende noch irgendwie mit umgehen können? worauf läuft das hinaus? totale Triebunterdrückung bis zum 18. Lebensjahr, wobei die Pubertät doch generell die Phase ist die rein biologisch bedingt schon die sexualität eine große Rolle spielt? Ich denke dass das allein Entwicklungspsychologisch schon ein Unding ist. Der sexualisierungstrend der Medien (sex and the city und vergleichbare Formate, eindeutige Dessouwerbungen auf Großflächen, nackte Brüste im Nachmittagsfernsehen...) und auf der anderen seite Jugendlichen sagen wollen sie müssen all das Ausblenden finde ich doch ein bischen bigott. | 9) roflcopter... schrieb am 30.11.2009 um 23:23 Uhr:
ok.. laut dem was ich da lese sind sämtliche Babyphotos ab sofort verboten, Einschulungsphots, Klassenphots, Kindergartengruppenbilder, Passphotos für Ausweise.. u.s.w. fallen ab da unter Sexuelle Übergriffe mit 4 Jahre Bau.. ganz großes Kino.. | 10) skoch schrieb am 01.12.2009 um 16:47 Uhr:
@roflcopter:
Weiß grad gar nicht, was draus geworden ist. Müsste wohl vom Tisch sein, allerdings gab's eine Änderung bei der Pornographie. Dort gibt es ja jetzt "Schein-Jugendpornographie", wenn die Darsteller zwar mindestens 18 sind, aber wie Jugendliche aussehen, dann wird man auch bestraft. |
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