Klagen gegen Video-Webseiten![]() Die Universal Music Group klagt gegen die Video-Portale Bolt.com und Grouper.com. Wie bei YouTube können auch auf diesen Websiten Videos der Allgemeinheit zur Verfügung gestellt werden. Die UMG fühlt sich durch die dort eingestellten Musikvideos als Produzent dieser Filme geschädigt. Beide Videoseiten sollen auf 150 000 US-Dollar verklagt werden, wie es das US-Gesetz in solchen Fällen vorsieht. YouTube dagegen wird nicht mit einer Klage rechnen müssen, da die Filme-Plattform kurz vor der Übernahme durch Google einen Vertrag mit der Universal Music Group geschlossen hat und für die Musikvideos Lizenzgebühren zahlt. Dennoch erwägen andere große Medienunternehmen Klagen gegen Google/YouTube - unter anderem die News Corp., mit der Google einen Werbevertrag für MySpace geschlossen hat. Dabei bietet Google die Google-Suchtechnologie für 3 Jahre und 9 Monate der Social Plattform MySpace.com ebenso wie Werbeanzeigen aus dem AdSense-Programm von Google an. Dabei wurde ein Gewinn für MySpace von über 900 Millionen US-Dollar ausgehandelt. Bis jetzt ist es jedoch noch nicht eindeutig, ob Klagen gegen die Video-Portale rechtlich in Ordnung gehen. Laut US-Recht müssen Urheberrechtsverletzungen nach Bekanntgabe sofort eingestellt werden. Dieser Forderung sind die Anbieter bis jetzt immer nachgekommen. Das Urteil gegen Bolt und Grouper wird daher ausschlaggebend für eventuelle weitere Klagen gegen derartigen Webseiten sein. Links: Kommentare/Trackbacks lesenKommentar schreiben |
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